Warum kann ich keinen Gutachter ablehnen???

Das familienpsychologische Gutachten: Gutachtenkritik, Probleme bei der Begutachtung, Fragen zur Vorgehensweise, psychologische Tests usw.

Warum kann ich keinen Gutachter ablehnen???

Beitragvon zipper » So 25. Jul 2010, 21:18

Hallo,
ich bin neu hier, aber schon "Gutachtererfahren". Nun verstehe ich aber die Welt nicht mehr. Ich habe diesmal einen Gutachter erwischt, der mich anschreit, ständig provoziert mit Aussagen die er nie im Leben so meinen kann (ich bleibe aber immer ruhig) und sexuelle Fragen stellt ( es geht aber nur um Umgangsrecht). Wenn ich die Beiträge im Forum so lese, habe ich das Gefühl ich kann mich überhaupt nicht wehren. Ich glaube fast dieser Mensch ist irre und ich fühle mich im Grunde genommen vom Familiengericht genötigt, da jede Verweigerung der Mitarbeit gegen mich ausgelegt wird. Kann ich eigentlich verlangen, dass mein Kind nur in Begleitung meines Anwalts begutachtet wird? Denn ich als Sorgeberechtigter darf ja wohl nicht dran teilnehmen, aber auch das kapier ich nicht. Ich finde keinerlei Lebenslauf des Gutachters im Netz, wenn ich mich bei der Psychothreapeutenkammer beschweren würde, bekäme ich bestimmt nicht die Antwort: "ja sie sind schon der zehnte der Beschwerde einreicht". Also wie soll ich mich effektiv gegen so jemanden wehren? Von einer Betroffenen habe ich erfahren, dass gegen diesen Gutachter schon mal ein Verfahren zwecks Zulassungsentzug lief. Wie krieg ich da was raus?
Wäre nett wenn jemand mir helfen könnte.

Haskell
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Re: Warum kann ich keinen Gutachter ablehnen???

Beitragvon marianne » Di 27. Jul 2010, 17:53

Hallo,
wie kommst du darauf, dass du den Gutachter nicht ablehnen kannst? Spätestens jetzt wäre dieser Schritt an der Reihe. Dieser Mensch übertritt massiv deine und seine Grenzen. Du solltest einen Anwalt haben und deine Ablehnung begründen. Begutachtung ist freiwillig. Das du dich nicht entziehst oder verweigerst kann man erkennen. Du musst den Sachverhalt so darlegen, wie er ist. Ansonsten grenze dich beim Gutachter deutlich ab. Niemand hat das Recht, einen Menschen anzuschreien und damit zu demütigen. Sage ihm, dass auf der Basis keine Kooperation von dir zu erwarten ist. Du kannst das Gespräch auch aufnehmen, um zu beweisen, musst dies aber ankündigen. Stimmt er nicht zu, ist auch dies ein Grund, jetzt noch den Gutachter abzulehnen.
Mit der Psychotherapeutenkammer würde ich es einmal versuchen, vorausgesetzt, er ist dort Mitglied. Ansonsten wende eine Beschwerde an die zuständige Ärztekammer, aber am besten mit und durch einen Anwalt. Was dein Kind anbelangt, so hast du das Sorgerecht, und so darfst du auch bestimmen, ob jemmand deines Vertrauens bei der Begutachtung dabei sein darf.
Ansonsten gilt: Lass dich um Himmels Willen nicht provozieren, bleibe ruhig und sachlich. Interessant für uns Betroffene wäre aber sicherlich der NAme des Gutachters. Kannst ihn auch über PN nenen, dann ist es nicht gerade so öffentlich.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen
viel Kraft und Glück
marianne
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Re: Warum kann ich keinen Gutachter ablehnen???

Beitragvon zipper » Di 27. Jul 2010, 18:38

Hallo Marianne,
danke, dass Du mir Mut machst. Ich habe übrigens bei der Psychotherapeutenkammer angerufen und die waren entsetzt über den Ton des Gutachters. Die Reaktion hat mir schon ein etwas besseres Gefühl gegeben. Nach dem was ich aber so im Forum gelesen habe wird es keinen Erfolg haben den Gutachter abzulehnen. Deswegen auch der Titel meiner Anfrage.
Ich war heute bei meiner Anwältin und die hat genau das selbe gesagt. Wenn ich jetzt groß gegen den Gutachter auffahre wird es heißen ich sehe nur meine Felle davon schwimmen und dann muss ich trotzdem mit dem Gutachter weiter machen. Und wenn der erst mal weiß, wie ich über ihn denke, dann kann ich mir an meinen fünf Fingern abzählen wie das Gutachten aussieht. Das ist die ganze Zwickmühle. Ein müder Richter tippt auf eine Liste von Gutachtern (wobei sich jeder Psychologe selbst auf die Liste setzen kann, ein Witz) und diesem Gutachter bin ich auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Auch meinte meine Anwältin, dass mein Kind allein begutachtet werden muss (was ich auch nicht glauben kann).
Ein weiteres Problem, ich habe keinerlei Beweise, da ich die Gespräche nicht aufgezeichnet habe. So ein cleverer Psychologe wird mich in einer Anhörung vor dem Richter ziemlich dumm aussehen lassen. Ich stehe jetzt vor der Frage kämpfen wie ein Löwe oder duckmäusern und dem Gutachter gefallen. Letzteres fällt mir unglaublich schwer. Ich bin aber nicht der Mensch, der sich gut gegen solche Typen wehren kann. Mir haben schon andere Leute gesagt, dass ich dem Gutachter Grenzen setzen muss, aber das kann halt auch nicht jeder.
Den Namen werde ich Dir gerne mitteilen und ich werde weiter recherchieren was bereits gegen den Gutachter vorliegt. Ich habe auf jeden Fall vor, egal wie es für mich ausgeht, es diesem Menschen schwerer zu machen an die lukrativen Gutachtenaufträge ranzukommen.

Gruß
Haskell
PS: Ärztekammer geht nicht, er ist ja Psychologe. Psychotherapeutenkammer fühlt sich nur zuständig wenn ich bei dem eine Psychotherapie machen würde.
Hat denn irgendjemand erfolgreich einen Gutachter abgelehnt??
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Re: Warum kann ich keinen Gutachter ablehnen???

Beitragvon marianne » Di 27. Jul 2010, 22:10

Hallo nochmal,

wenn dein Gutachter diplomierter, approbierter Psychologe ist, ist er bei der Ärztekamme gelistet. Ich habe es gerade bei ein paar Psychologen aus meinem Bereich ausprobiert, außerdem sagte es mir mein Therapeut und der ist auch kein Arzt. Suche dir also die kassenärztliche Vereinigung, die bei dir zuständig ist, z.B Nordrhein, westfalen Lippe. Ich weiß es ja nicht.
Er muss da gelistet sein und so kannst du dich auch über ihm beschweren. Ich muss dir allerdings recht geben, wenn du wirklich nicht der TYP zum "abgrenzen" bist, dann lass es besser. Verstellen hilft überhaupt nicht. Es ist schon wichtig, dass du authentisch bist. Trotz allem aber, wer weiß, warum er so mit dir umgeht. Versuche da wenigstens ihm klar zu machen, dass du einen normalen Umgangston pflegen willst und keine Grenzüberschreizungen dulden wirst. Ansonsten beendest du das Gespräch. Sei offen (auch in der Körperhaltung) senke oder wende um Himmels willen nicht den Blick ab. Schau ihm direkt und zielgerichtet in die Augen. Damit zeigst du rein äußerlich schon einmal, dass du keine Angst und Minderwertigkeitsgefühle hast. Auch ein Psychologe ist nur ein Mensch.
Gib ihm zu verstehen, dass du zur Mitarbeit bereit bist, aber nicht in seiner grenzübertretenden Angriffskultur.
Versteck dich nicht, rede deutlich und klar klar. Wenn du dir Tonaufzeichnungen nicht vorstellen kannst, oder dich nicht traust, so fertige trotzdem grundsätzlich Protokolle an und arbeite dicht mit deinem Anwalt zusammen. Hier ist äußerste Sorgfalt gefragt.

Ich wünsche dir nochmals viel Kraft und wie gesagt. Ablehnen würde gehen, auch im Nachhinein. Aber du hast recht. Du musst diesen Weg so gehen, wie du meinst, dass er für dich am besten zu gehen sein wird. Ich persönlich tendiere auch mehr zur "Salamipolitik". Unsere Begutachtung steht noch an, aber wir sind bestens gerüstet. Der richtige Kampf mit denen, die uns das angetan haben, der findet nach der Begutachtung statt.
Alles zu seiner Zeit.

Noch etwas: Mache alles schriftlich. So hast du Beweise, wenn es darauf ankommt. Beschwere dich bei den zuständigen Kammern (aber besser auch wohl erst nach der Begutachtung, denn jetzt geht es ums Kind und nicht um die eigenen Verletzungen)
Ich habe überigens in den letzten Monaten in vielen Dingen einfach Sichtweisen geändert. Wer weiß, wofür diese Strapazen gut sind. Sie werden wohl einen Sinn haben!?!?!?!?

Kopf hoch
marianne
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Re: Warum kann ich keinen Gutachter ablehnen???

Beitragvon zipper » Mi 28. Jul 2010, 11:26

Hallo zusammen,
ich glaube ich muss hier etwas richtig stellen. Psychologische Psychotherapeuten sind Dipl. Psychologen mit einer zusätzlichen Ausbildung. Zuständig ist die Psychotherapeutenkammer. Ärztliche Psychotherapeuten sind Ärzte mit einer psychologischen Zusatzausbildung. Häufig haben sie auch einen Facharzt in Psychiatrie. Zuständig bei Beschwerden ist die Ärztekammer.
Die kassenärztlichen Vereinigungen sind etwas anderes. Dort kann man sich beschweren, wenn es Abrechnungsprobleme gibt oder der Psychotherapeut/Arzt einen nicht behandeln will. Aber das geht nur, wenn der Therapeut eine Kassenzulassung hat und nicht nur Privatpatienten behandelt. Ich hoffe jetzt sind alle Klarheiten beseitigt ;-)

Viele Grüße
zipper
 
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Re: Warum kann ich keinen Gutachter ablehnen???

Beitragvon marianne » Do 29. Jul 2010, 22:03

Hallo,
eigentlich sind wohl alle Unklarheiten beseitigt. Eins bleibt aber wohl, wenn ich es denn richtig sehe. In der Tat ist es wohl so, dass wir "zu begutachtenden", gegenüber anderen Menschen anscheinend keine Rechte bzgl der Begutachtung haben, und uns auch wohl nicht beschweren können, wenn wir uns falsch behandelt fühlen. Das ist eine ziemlich traurige Angelegenheit, wenn man erfahren muss, dass die Psychotherapeutenkammer nur zuständig ist, falls man sich bei dem jenigen in Therapie befindet.
Es gibt sehr viel Informationen und aufbauendes Material im Netz, aber wo helfen diese Infos wirklich. Was nutzt es, wenn es Bücher über Richtlinien zur Erstellung von Gutachten gibt, sich der Gutachter aber nicht daran hält? Was nutzt der BDP, wenn der Gutachter dort nicht Mitglied ist, denn schon gelten für ihn auch nicht die Standards für eine Begutachtung.
Welche Ansprüche muss ein Gutachter denn nun gesetzlich erfüllen? Weiß da jemand Rat?
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit Entscheidungen getroffen, indem eindeutig ist, dass sich Niemand einer Begutachtung unterziehen muss, da sie die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen verletzt. Es steht fest, dass gegen den Willen eine Verletzung des Art: 2 Grundgesetz stattfindet.
Es steht fest, dass "Erziehungsfähigkeit" nicht messbar ist, diese Beweisfrage also unbrauchbar.

Wieso wird dann trotzdem immer wieder diese Frage zu Beweiserbringung gestellt?
Es gibt anerkannte und genügend Kritiker gegen Begutachtungen dieser Art. Trotzdem ändert sich nichts.

Es geht immer um das Wohl der Kinder. Uns geht es um das Wohl unserer Kinder. Also halten wir Betroffene weiter still und lassen unsere Amtsgerichte, Jugendämter und Gutachter über uns richten.

Warum berufen wir uns nicht auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes. Ich stelle mir diese Frage zur Zeit ?täglich, denn am 12. 08. ist es auch bei uns soweit. Explorationsgespräch. Immerhin hat uns unser Gutachter schriftlich im Vorfeld darüber in Kenntnis gesetzt, dass wir über seine Vorgehensweise im Erstgespräch aufgeklärt würden. Das haben wir aber auch schon von ihm schriftlich gefordert.

Ich stehe tagtäglich zwischen den Stühlen folgender Fragen.
Mache ich die Begutachtung mit, lasse auf jeden Fall aber jeden diagnostischen Test weg ?
Diskutiere ich mit ihm über den Begriff der Erziehungsfähigkeit und stelle somit diese Frage in "Frage"?
Fordere ich Tonmitschnitte um die Wirklichkeit wiederzugeben, wie sie ist und nicht wie sie interpretiert werden kann.
Wenn ich mich kritisch mit ihm auseinandersetze und mit all den Erfahrungen, die ich mittlerweile gemacht habe, so bin ich authentisch. Ich kann mich nicht auf Dauer verstellen und ich will es auch nicht.

Hat vielleicht hier im Forum schon ein Erziehungsfähigkeitsgutachten über sich ergehen lassen?

Literatur zur Begutachtung besitze ich mittlerweile auch. Wurde hier im Forum empfohlen und ist sehr empfehlenswert.

viele Grüße
marianne
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Re: Warum kann ich keinen Gutachter ablehnen???

Beitragvon resistance01 » Do 12. Aug 2010, 14:28

Hallo,

ich verstehe die Problematik gar nicht.

GA ist immer freiwillig. Du willst nicht die Begutachtung insgesamt sondern nur diesen
speziellen Typen ablehnen, was völlig unproblematisch ist, da Du ja grundsätzlich bereit
bist, Dich begutachten zu lassen, und noch nicht einmal dazu bist Du verpflichtet.

Wenn Dein Anwalt was anderes sagt, würde ich wechseln, denn das GA dieses Mannes
wird aller Voraussicht nach ohnehin gegen Dich ausfallen, weshalb Du zusehen solltest,
dass er weg kommt. Ist erstmal ein GA in der Welt, ist es schwer wieder wegzuschaffen.

Einfach vom Anwalt ans Gericht schreiben lassen:

Herr x tut im Rahmen der Begutachtung dies und jenes Unzumutbares.
Es handelt sich um Verhaltensweisen, die für das Kind direkt schädlich sind (zur Not erfinden).

Herr x ist bereits auffällig geworden, woraus deutlich wird, dass hier nicht die Person der Antrag-
stellerin für die mehr als mangelhafte Kooperation verantwortlich ist.

Um eine weitere Gefährdung des Kindeswohls auszuschließen wird dringend um Beauftragung eines
anderen Gutachters gebeten.


Der Gutachter unterliegt der Schweigepflicht!!! Schick ihm eine ausdrückliche Erklärung, in der Du
kundtust, dass Du jedwede Weitergabe von Informationen Euer Kind (was ist überhaupt mit Vater?)
und Dich betreffend untersagst und ansonsten strafrechtlich (§ 203 StGB) vorgehen wirst.

Bloß nicht ins Bochshorn jagen lassen! ;)

Gruß
Jens
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