Institut Gütekriterien wissenschaftlicher Gutachten

Hilfe für Betroffene von familienpsychologischen Gutachten im Familienrecht

In Deutschland werden immer mehr Ehen geschieden und die Leidtragenden sind dabei fast immer die Kinder. Es ist eher die Seltenheit, dass Eltern sich während oder nach der Scheidung über wichtige Themen wie Sorge- oder Umgangsrecht einigen können. Viele Eltern geben Ihre eigene Verantwortung ab und treffen wichtige Entscheidungen nicht selbst, sondern lassen ein Gericht entscheiden.

Im Rahmen dieser Gerichtsverfahren werden häufig sogenannte psychologische Gutachten in Auftrag gegeben. In vielen Fällen könnte ein vernünftig denkender Mensch auch ohne ein Gutachten eine Entscheidung treffen, doch es werden immer mehr psychologische Gutachten erstellt.

Durch unkontrollierte gerichtsgefällige psychologische Sachverständigengutachten ist die Begutachtung in Familiensachen inzwischen Glückssache und nicht selten auf dem Gebiet der Scharlatanerie anzusiedeln. Seit geraumer Zeit ist die Gutachtenszene restlos aus den Fugen geraten und durch unbrauchbare substanzlose Gutachten zu einer mittelalterlichen Quacksalberei verkommen.

Betrachten wir die Gutachterszene in Deutschland, so müssen wir feststellen:

Nur wenige Gutachten entsprechen den "Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten" des Berufsverbandes Deutscher Psychologen e.V.
Viele Gutachter verfügen nicht über eine entsprechende Ausbildung und sind noch nicht einmal in der Lage, die von ihnen angewendeten Methoden und Tests zu erläutern. Gerichte benennen Gutachter, ohne sich über die Ausbildung der jeweiligen Person hinreichend zu informieren..
Viele Gutachter werden erneut vom Gericht beauftragt, obwohl das Gericht durch vorherige Verfahren Kenntnis von der mangelhaften Arbeit des jeweiligen Gutachters hat.
Gutachter werden selten vom Gericht für mangelhafte Gutachten zur Rechenschaft gezogen, daher verfügt kaum einer der Gutachter über eine Berufshaftpflichtversicherung. Ungeachtet der Brauchbarkeit des erstellten Gutachtens und der Qualifikation und Leistung des Gutachters müssen von den Betroffenen Gutachterrechnungen bezahlt werden, die nicht selten Beträge von 5000 Euro und mehr aufweisen. Die häufig geschädigten Betroffenen bleiben in der Regel auf den Kosten für ein unbrauchbares und unqualifiziertes Gutachten sitzen.
Es gibt in Deutschland keine unabhängige Qualitätssicherung für psychologische Gutachten. Betroffene stehen oft völlig hilflos da und wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen.
Viele Gutachter haben keine Kassenzulassung, sind existentiell auf die Erstellung von psychologischen Gutachten angewiesen und bestreiten damit ihren Lebensunterhalt. Sie stehen oft in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem beauftragenden Richter und sind deshalb keinesfalls unabhängig. Ein "falsches" Gutachten und der Richter wird diesen Gutachter nicht mehr beauftragen.
Staatlich nicht anerkannte "Institute" bieten Crashkurse für Gutachter an und erteilen "Zeugnisse", mit denen sich dann die so "ausgebildeten" Gutachter bei den Gerichten bewerben. Oft schmücken sich die "Institutsleiter" dieser "Institute" mangels eigener beruflicher Qualifikation mit im Ausland erworbenen Doktortiteln, um den Anschein wissenschaftlicher Arbeit zu erwecken.
Gutachter schmücken sich mit rechtlich nicht geschützten Phantasietiteln wie "Fachpsychologe für Rechtspsychologie" und wollen damit den Eindruck erwecken, sie verfügen über eine besondere Ausbildung, wie etwa ein Facharzt für eine bestimmte Fachrichtung.