Was ist nach der Erstellung des psychologischen Gutachtens zu beachten?

Auch nach der Erstellung des Gutachtens ist es noch nicht zu spät, um wichtige Einwände und Kritik geltend zu machen. Gehen Sie die folgende Checkliste Punkt für Punkt durch. Ein seriöser Gutachter wird auch nach der Erstellung des Gutachtens für Sie da sein und Ihre Fragen beantworten. Hier zeigt es sich besonders deutlich, ob der Gutachter seiner Verantwortung gerecht wird, oder nur finanzielle Interessen verfolgt. Die folgenden Kriterien sind Mindestanforderungen, die an wissenschaftliche Begutachtung gestellt werden müssen.

Wurde das Gutachten von der vom Gericht beauftragten Person durchgeführt?
Nach §407a Abs.2 ZPO darf der Sachverständige den ihm erteilten Auftrag nicht ganz oder teilweise auf eine andere Person übertragen. Beauftragt das Gericht eine Klinik oder ein Institut, so ist es der Leitung der Klinik oder des Instituts überlassen, welcher Mitarbeiter das Gutachten erstellt.

Ist die Fragestellung des Gerichts dargestellt und auch beantwortet worden?
Die Fragestellung des Gerichts muss im Gutachten im Wortlaut vorhanden sein. In vielen Gutachten werden wichtige Fragen des Gerichts oft nicht beantwortet und dies wird merkwürdigerweise von den Gerichten nicht bemängelt. Überprüfen Sie deshalb genau, ob Sie für jede Frage des Gerichts auch die entsprechende Antwort im Gutachten finden.

Sind Untersuchungsplan und -ablauf detailliert dargestellt?
Der zeitliche Ablauf der Untersuchung muss detailliert dargestellt werden. Alle Telefongespräche und Termine, Besuche und Explorationsgespräche müssen unter Angabe der Termine und der beteiligten Personen aufgeführt werden. Sie sollten besonders misstrauisch werden, wenn der Gutachter auf Nachfragen plötzlich weitere Termine oder Telefongespräche nennt, die er vergessen hat oder die ihm nicht so wichtig erschienen.

Sind im Gutachten Ergebnisse und Befunde dargestellt?
Alle Ergebnisse und Befunde müssen im Gutachten detailliert und für psychologische Laien nachvollziehbar und verständlich dargestellt sein. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie im Gutachten ähnliche Formulierungen finden wie: "Es werden nur die Daten in den Befund aufgenommen, die für die Beantwortung der Fragestellung von der Berichterstatterin als relevant angesehen werden". Achten Sie besonders darauf, ob der Gutachter in seinem Gutachten Leerformeln wie z.B. soziales Gefüge, unterstützende Faktoren, Betreuungssituation, pathogene Bindung oder Belastungen verwendet. Die Ergebnisse und Befunde sollten klar, kurz und übersichtlich dargestellt werden und nicht in eine seitenweise Schwafelei ausarten.

Gibt es Empfehlungen oder Vorschläge
Wenn das Gericht in der Fragestellung nach Empfehlungen oder Vorschlägen fragt, dann sollte das Gutachten diese auch enthalten. Die Empfehlung des Gutachters, einen Elternteil vom Umgang gänzlich auszuschließen, sollte nur selten und in wirklich begründeten Fällen ausgesprochen werden. Sich dabei ausschließlich auf den Kindeswillen zu berufen, zeugt von völliger Inkompetenz des Gutachters.

Existiert ein Literaturverzeichnis?
Viele Gutachter sind nicht in der Lage Literaturverweise anzugeben. Zum einen haben sie ggf. keinen Überblick über den aktuellen Stand der Wissenschaft und können deshalb keine Literatur angeben. Zum anderen könnte gerade die Angabe von Literatur entlarven, dass es sich bei dem Gutachten nicht um eine wissenschaftliche Arbeit handelt. Bezüglich der in den Gutachten verwendeten "Tests" könnte die Angabe entsprechender Literatur den Gutachter sogar in echte Bedrängnis bringen. Das bewusste und vorsätzliche "Weglassen" von Literaturangaben soll dazu beitragen, dass die Betroffenen nur mit großem Aufwand wichtige Informationen aus der Fachliteratur erhalten. Lassen Sie sich deshalb von Ihrem Gutachter nachträglich ein Literaturverzeichnis geben, das auch Angaben auf die in dem Gutachten verwendeten Tests enthält.

Verwendete Testverfahren
Kann der Gutachter Aussagen über die Gütekriterien der verwendeten Tests machen und entsprechende Literatur angeben? Sind die Tests im Gutachten erklärt und entsprechen sie dem aktuellen Stand der Wissenschaft? Kann der Gutachter Gründe nennen, warum er aus einer Vielzahl von möglichen Tests gerade diese verwendet hat? Ist die Auswahl der Tests an der Fragestellung des Gerichts ausgerichtet und können die Tests brauchbare Antworten geben?
Viele Gutachter wenden seit Jahren immer wieder bestimmte Tests an, obwohl sie wissen, dass die Ergebnisse völliger Unsinn sind. Oft haben Sie sich bisher noch nicht einmal Gedanken darüber gemacht. Wenn sich Ihr Gutachter bei seiner Empfehlung überwiegend auf die Testergebnisse beruft, dann sollte er jede der oben genannten Fragen kompetent beantworten können. Kann er dies nicht, dann sollte er sein Gutachten widerrufen.

Ist das Gutachten vom Gutachter unterschrieben?
Da die meisten Gutachter schreiben können, ist es eher selten, dass ein Gutachten nicht unterschrieben wurde. Aus rechtlichen Gründen (Haftung etc.) sollten Sie es trotzdem überprüfen.

Sind alle Aussagen im Gutachten nachvollziehbar?
Das Gutachten muss auch für psychologische Laien nachvollziehbar sein. Wenn Sie eine Aussage im Gutachten nicht verstehen, dann fragen Sie nach. Seriöse Gutachter werden Ihnen selbstverständlich eine zusätzliche Erklärung geben.

Sind alle Aussagen im Gutachten nachprüfbar?
Hier könnte z.B. der Verweis auf entsprechende Fachliteratur helfen. Grundsätzlich muss jede wissenschaftliche Aussage nachprüfbar sein und sollte entsprechend belegt werden. Kann der Gutachter dies nicht, dann muss er seine Aussage widerrufen! Auch hier gilt: Seriöse Gutachter werden einen Irrtum eingestehen und die Aussage widerrufen. Auch Gutachter sind nur Menschen und können sich irren.

Werden Fachausdrücke allgemeinverständlich erklärt?
Sie sollten besonders aufmerksam sein, wenn Ihr Gutachten eine Vielzahl von nicht verständlichen Fachausdrücken enthält, die auch nicht weiter erklärt werden. Psychologische Gutachten sind nicht für Psychologen geschrieben, sondern für psychologische Laien. Notieren Sie sich einige Fachbegriffe und lassen Sie sich diese einmal im Rahmen einer Gerichtsverhandlung von dem anwesenden Gutachter erklären. Wenn Sie vorher die entsprechende Fachliteratur studiert haben, dann könnte die Erklärung des Gutachters zu einer äußerst peinlichen Situation werden.

Ist bei jeder Information deutlich, woher sie stammt?
Kann der Gutachter nicht angeben, woher er eine bestimmte Information hat, dann sollte diese auch aus dem Gutachten gestrichen werden. Schlussfolgerungen, die auf dieser Information beruhen, haben ebenfalls nichts in dem Gutachten zu suchen.

Ist die methodische Grundregel der Ergebnisoffenheit gewahrt?
Bei vielen Gutachten können Sie schon nach der Lektüre der ersten Seiten erahnen, welches Ergebnis dieses Gutachten bringen wird. Finden Sie Beispiele für parteilich-einseitige Interpretationen oder werden wichtige Aussagen vernachlässigt, dann stellen Sie einen Antrag auf Befangenheit des Gutachters und lassen Sie eine fachpsychologische Stellungnahme zu dem vorliegenden Gutachten anfertigen.

Sind die Seiten des Gutachtens überwiegend leer?
Machen Sie sich einmal die Arbeit und berechnen Sie die durchschnittliche nicht beschriebene Fläche pro Seite. Sie werden erstaunt sein. Bei vielen Gutachten sind bis zu 65% jeder Seite leer! Dies wird durch doppelten Zeilenabstand, extrem große Ränder und besonders großer Schrift erreicht. Das Ergebnis sind viele Seiten, für die dann in der Rechnung eine entsprechende Schreibgebühr pro Seite berechnet werden kann. Auf diese Weise macht das Gutachten einen umfangreichen Eindruck und vermittelt dem Richter, dass für die Erstellung viel Arbeit notwendig war. Wir haben eine Vielzahl von Gutachten eingesannt und neu formatiert. Da schrumpft ein Gutachten dann von über 80 Seiten auf ein übersichtliches und gut lesbares Werk von 25 Seiten.

Lassen Sie sich eine Kopie der Rechnung des Gutachters geben!
Überprüfen Sie die Rechnung genau und lassen Sie sich im Zweifelsfall jeden einzelnen Posten genau erklären. Fordern Sie bei überhöhten Reise-, Telefon- und Portokosten Belege an.

  • Stimmt die Rechnungssumme?
  • Wurde das "Studium der Akten" berechnet und sind Ergebnisse dieses Studiums im Gutachten erkennbar?
  • Wurden Posten wie "Wartezeiten" oder "Terminvorbereitung" berechnet und sind diese begründet?
  • Wurde Umsatzsteuer berechnet? In diesem Fall ist es zulässig, dass auf alle Posten der Rechnung Umsatzsteuer erhoben wird, da die Nebenleistungen das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung teilen. Der Gutachter muss allerdings unternehmerisch tätig sein und die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
  • Welche zusätzlichen Aufwendungen wurden in Rechnung gestellt?
  • Wurden überhöhte Schreibgebühren für überwiegend leere Seiten berechnet?
  • Hat sich der Gutachter eine 50%ige Erhöhung gemäß §3 Abs. 3b ZSEG (Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen) genehmigt und ist dies rechtmäßig?
  • Wurde die Rechnung für das Gutachten von dem beauftragten Gutachter gestellt? Lassen Sie sich nicht durch einen klangvollen Namen eines "Instituts" oder einer "Gesellschaft" blenden! Wenn der Gutachter vom Gericht persönlich beauftragt ist, dann muss er auch persönlich die Rechnung stellen. Überprüfen Sie, ob das Geld auf das Konto des Gutachters überwiesen wurde. Ist dies nicht der Fall, dann stellen Sie beim Gericht einen Antrag, das Geld zurückzufordern. Lassen Sie überprüfen, ob unberechtigte Dritte eine Provision für das Gutachten erhalten haben. In diesem Fall ist die (meist überhöhte) Rechnung des Gutachters um den Betrag zu kürzen.