Nicht moderiertes Forum für Betroffene von familienpsychologischen Gutachten im Familienrecht
Hier findet eine offene und nicht zensierte Diskussion statt!
Wir übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge.
Jeder Verfasser ist als Autor verantwortlich für seinen Beitrag.

Haftungsausschluss

 
         

Sachverständigenkosten - Prüfung der Stundenzahl

 
Seite 1
1
         Forum für Betroffene von familienpsychologischen Gutachten -> Die Rechnung des Sachverständigen
 
Autor Nachricht
fachchinese2
Autor



Beiträge: 159
Ort:

BeitragGeschrieben: 10.10.2005 16:23 

Kammergericht - LG Berlin 11.03.2003 - W454/01

Überprüfung der Stundenzahl des Sachverständigen

Anlass für eine Prüfung und eine Korrektur der vom Sachverständigen angegebenen Stundenzahl für die Erledigung des Gutachtenauftrages besteht dann,

- wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ganz eindeutig ungewöhnlich hoch erscheint.

Der Sachverständige ist gehalten, die Arbeitsschritte so zu differenzieren, dass sich der berechnete Zeitaufwand den einzelnen Leistungen zuordnen und nachvollziehen lässt.


ZSEG § 3 Abs. 2 Satz 2

MfG K.
andreas
Autor



Beiträge: 13
Ort:

BeitragGeschrieben: 29.10.2006 11:26 

Hallo, fachchinese2!

Du schreibst:

Quote:
Kammergericht - LG Berlin 11.03.2003 - W454/01

Ich praezisiere und ergaenze einmal die Angaben:

KG, Beschluss vom 11.03.2003, Az. 1 W 454/01

Leitsatz unter: http://www.jurion.de

veroeffentlicht in: OLG-Report 2005, 570

Ciao, Andreas
 
          Forum für Betroffene von familienpsychologischen Gutachten -> Die Rechnung des Sachverständigen  
Seite 1
1
 
 
 
Du kannst keine Themen in dieses Forum schreiben
Du kannst keine Antworten auf Themen in diesem Forum antworten
Du kannst nicht deine Beiträge in diesem Forum bearbeiten
Du kannst nicht deine Beiträge in diesem Forum löschen