fachchinese2
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Beiträge: 159
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Geschrieben:
10.10.2005 16:23 |
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Kammergericht - LG Berlin 11.03.2003 - W454/01
Überprüfung der Stundenzahl des Sachverständigen
Anlass für eine Prüfung und eine Korrektur der vom Sachverständigen angegebenen Stundenzahl für die Erledigung des Gutachtenauftrages besteht dann,
- wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ganz eindeutig ungewöhnlich hoch erscheint.
Der Sachverständige ist gehalten, die Arbeitsschritte so zu
differenzieren, dass sich der berechnete Zeitaufwand den einzelnen
Leistungen zuordnen und nachvollziehen lässt.
ZSEG § 3 Abs. 2 Satz 2
MfG K.
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andreas
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Beiträge: 13
Ort:
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Geschrieben:
29.10.2006 11:26 |
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Hallo, fachchinese2!
Du schreibst:Quote: Kammergericht - LG Berlin 11.03.2003 - W454/01
Ich praezisiere und ergaenze einmal die Angaben:
KG, Beschluss vom 11.03.2003, Az. 1 W 454/01
Leitsatz unter: http://www.jurion.de
veroeffentlicht in: OLG-Report 2005, 570
Ciao, Andreas
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