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fachchinese2
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Beiträge: 159
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Geschrieben:
10.10.2005 16:29 |
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Vgl.:
Brandenburgisches OLG - AG Cottbus
17.11.2003 9WF 124/03
Streitig ist die Angemessen heit des Stundensatzes eines Sachverständigen.
1. Es ist ohne Belang, welche Vergütung ein Sachverständiger bei
seiner sonstigen beruflichen Tätigkeit zu erzielen in der Lage ist,
denn die Entschädigung nach ZSEG steht keineswegs einer Vergütung im
privaten Wirtschaftsleben gleich.
2. Eine Erstattung allgemeiner Bürounkosten bzw. -materialien ist dem ZSEG fremd.
ZSEG §§ 3, 11, 16
MfG K.
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andreas
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Beiträge: 13
Ort:
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Anonymer User
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Geschrieben:
03.11.2006 23:39 |
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Die allgemeinen Bürokosten sind mit dem Stundenhonor abgegolten.
Dazu gehören
- Büromieten,
- Darlehenszinsen
- Investitionen wie
Literatur
EDV-Geräte aller Art
Büromöbel
Kopierer
Telefon, Telefax etc.
Abschreibungen auf Bürogeräte
usw. usw.
also alles was einen Bürobetrieb ausmacht (Die Putzfrau gehört auch dazu!)
Papier und Druckertinte werden mit den Schreibkosten abgegolten; die Schreibkraft übrigens auch.
PKW-Kosten werden mit den Fahrtkosten abgegolten.
Jeder Gutachter weis das.
Alle anderen Versuche, derartige Kosten zu realisieren, sind entweder am Rande der Legalität oder sogar versuchter Betrug.
gm
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