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Nicht moderiertes Forum für Betroffene von familienpsychologischen Gutachten im Familienrecht
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Nachricht |
Marion
Autor

Beiträge: 5
Ort: NRW
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Geschrieben:
28.10.2005 17:19 |
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Nachdem mir meine enkeltochter nunmehr einiger Jahre ( 3 Jahre) von der
KM entzogen wurde, gemeinsame Gesprächstermine auf dem JA. von der
Kindesmutter immer wieder abgelehnt wurden, habe ich mich für den
Gerichtsweg entschieden, ohne zu ahnen, dass dies wohl der
ungeeigneteste Weg war.
Es wurde vom Richter ein Gutachter bestimmt, der die Bindung des
Kindes an mich in einem Gutachten erstellen sollte. Nun gut, ein Kind
das mich jahrelang nicht gesehen hat, weil alle Termine blockiert und
unterbunden worden sind, hat lt. dem besagten Gutachten keine Bindung
mehr zu mir.
Es ist also nicht zweingend erforderlich, das das Kind Kontakt zu mir erneut aufbauen "muß".
Die Kosten für dieses Gutachten belaufen sich auf ca. 5000,-- €,
die Rechnung werde ich wohl in den nächsten Tagen erhalten. Warum klärt
ein Richter nicht vorher auf, was so ein Gutachten kostet, bevor er es
anordnet? Warum ist einem Richter nicht vorab klar, das bei jahrelangem
Kindesentzug keine innerliche Bindung des Kindes mehr an mich bestehen
kann? Warum wird diese Art von Kindesentzug nicht bestraft? Bestraft
werde ich jetzt mit einer Rechnung die unglaublich hoch für mich ist.
Jahrelang werde ich damit zu kämpfen haben, und........meine
Enkeltochter auch nicht wieder sehen. Sie ist jetzt sieben Jahre alt
und war die ersten 4 Jahre sehr sehr oft bei mir. Als die KM sich von
meinem Sohn trennte und einen neuen Mann hatte, ging der Zirkus los.
Der neue Mann bestimmte, das ich meine Enkeltochter nicht mehr sehen
durfte.
Nun zu dem Gutachten.
Wer hat Erfahrung mit solchen Macharten? Wer kann mir sagen, was
ich da noch tun kann ohne mir noch mehr Kosten an die Backe zu binden?
Gibt es irgendwie die Möglichkeit, wenn der Richter ohne
Aufklärung meinerseits was so ein Gutachten kostet, evtl. die Kosten
erstattet zu bekommen? Doch woher. Auf meine Frage gestern vor Gericht,
sagte er nur: Die Staatskasse übernimmt das nicht. Tolle Aussage, tolle
Aufklärung. Der jahrelange Kindesentzug von der KM blieb dabei außer
acht. Unglaublich finde ich.
Sorry,dass ich etwas verbittert und aufgebracht geschrieben habe,
aber ich bin so enttäuscht, verletzt und ja auch wütend, auf unser ach so tolles Rechtssystem.
Wer kann mir evtl. sagen, was ich noch tun kann?
Viele liebe Grüße
Marion
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Robert
Forenprofi

Beiträge: 219
Ort:
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Geschrieben:
30.10.2005 12:55 |
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Die Rechnung werden sich die Mutter und Du wahrscheinlich teilen.
Viele Grüße
Robert
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enkelkinder
Autor

Beiträge: 3
Ort:
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Geschrieben:
31.10.2005 15:23 |
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Hallo Marion,
wurde denn von dem Gutachter oder der Gutachterin das Enkelkind mit Dir zusammengebracht und ihr beide beim spielen beobachtet?
Das Umgangsrechtsverfahren bezahlst Du selbst, oder nimmst Du PKH in Anspruch?
Hast Du einen Rechtsanwalt?
Wann war das Gutachten fertig, wann hast Du eine Abschrift bekommen?
Wie lange hat das Erstellen des Gutachtens gedauert?
Gruß
Marianne
____________________________________
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.
Im Interesse unserer Kinder und Enkelkinder.
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Robert
Forenprofi

Beiträge: 219
Ort:
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Geschrieben:
01.11.2005 16:49 |
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".... Allein ausschlaggebend ist, dass der Antragsgegner durch seine
Gegenanträge auch Antragsteller im Sinne von § 2 Nr. 1 KostO ist. Er
haftet damit für alle Auslagen, die im Rahmen dieses Verfahrens dem
Gericht entstehen. Nicht kommt es darauf an, wer innerhalb des
Verfahrens Beweisanträge gestellt hat. Ein solcher Beweisantrag löst
keine Kostenschuld aus (Korintenberg/Lappe, 14. Aufl., § " KostO, Rn.
14 Rohs/Waldner Ergänzungslieferung September 2000, § 2 KostO, Rn. 3).
In gleicher Weise ist es unerheblich, ob das Gericht von sich aus ein
Gutachten erholt hat oder auf Anregung einer der Beteiligten..."
http://www.gwg-gutachten.de/pages/Gerichtsurteile/OLGMUC11WF119502.html
Viele Grüße
Robert
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