Nicht moderiertes Forum für Betroffene von familienpsychologischen Gutachten im Familienrecht
Hier findet eine offene und nicht zensierte Diskussion statt!
Wir übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge.
Jeder Verfasser ist als Autor verantwortlich für seinen Beitrag.

Haftungsausschluss

 
         

Kosten für richterlich angeordnetes Gutachten

 
Seite 1
1
         Forum für Betroffene von familienpsychologischen Gutachten -> Die Rechnung des Sachverständigen
 
Autor Nachricht
Marion
Autor



Beiträge: 5
Ort: NRW

BeitragGeschrieben: 28.10.2005 17:19 

Nachdem mir meine enkeltochter nunmehr einiger Jahre ( 3 Jahre) von der KM entzogen wurde, gemeinsame Gesprächstermine auf dem JA. von der Kindesmutter immer wieder abgelehnt wurden, habe ich mich für den Gerichtsweg entschieden, ohne zu ahnen, dass dies wohl der ungeeigneteste Weg war.

Es wurde vom Richter ein Gutachter bestimmt, der die Bindung des Kindes an mich in einem Gutachten erstellen sollte. Nun gut, ein Kind das mich jahrelang nicht gesehen hat, weil alle Termine blockiert und unterbunden worden sind, hat lt. dem besagten Gutachten keine Bindung mehr zu mir.
Es ist also nicht zweingend erforderlich, das das Kind Kontakt zu mir erneut aufbauen "muß".

Die Kosten für dieses Gutachten belaufen sich auf ca. 5000,-- €, die Rechnung werde ich wohl in den nächsten Tagen erhalten. Warum klärt ein Richter nicht vorher auf, was so ein Gutachten kostet, bevor er es anordnet? Warum ist einem Richter nicht vorab klar, das bei jahrelangem Kindesentzug keine innerliche Bindung des Kindes mehr an mich bestehen kann? Warum wird diese Art von Kindesentzug nicht bestraft? Bestraft werde ich jetzt mit einer Rechnung die unglaublich hoch für mich ist. Jahrelang werde ich damit zu kämpfen haben, und........meine Enkeltochter auch nicht wieder sehen. Sie ist jetzt sieben Jahre alt und war die ersten 4 Jahre sehr sehr oft bei mir. Als die KM sich von meinem Sohn trennte und einen neuen Mann hatte, ging der Zirkus los. Der neue Mann bestimmte, das ich meine Enkeltochter nicht mehr sehen durfte.


Nun zu dem Gutachten.
Wer hat Erfahrung mit solchen Macharten? Wer kann mir sagen, was ich da noch tun kann ohne mir noch mehr Kosten an die Backe zu binden?
Gibt es irgendwie die Möglichkeit, wenn der Richter ohne Aufklärung meinerseits was so ein Gutachten kostet, evtl. die Kosten erstattet zu bekommen? Doch woher. Auf meine Frage gestern vor Gericht, sagte er nur: Die Staatskasse übernimmt das nicht. Tolle Aussage, tolle Aufklärung. Der jahrelange Kindesentzug von der KM blieb dabei außer acht. Unglaublich finde ich.

Sorry,dass ich etwas verbittert und aufgebracht geschrieben habe,
aber ich bin so enttäuscht, verletzt und ja auch wütend, auf unser ach so tolles Rechtssystem.

Wer kann mir evtl. sagen, was ich noch tun kann?

Viele liebe Grüße
Marion
Robert
Forenprofi



Beiträge: 219
Ort:

BeitragGeschrieben: 30.10.2005 12:55 

Die Rechnung werden sich die Mutter und Du wahrscheinlich teilen.


Viele Grüße

Robert
enkelkinder
Autor



Beiträge: 3
Ort:

BeitragGeschrieben: 31.10.2005 15:23 

Hallo Marion,

wurde denn von dem Gutachter oder der Gutachterin das Enkelkind mit Dir zusammengebracht und ihr beide beim spielen beobachtet?

Das Umgangsrechtsverfahren bezahlst Du selbst, oder nimmst Du PKH in Anspruch?

Hast Du einen Rechtsanwalt?

Wann war das Gutachten fertig, wann hast Du eine Abschrift bekommen?
Wie lange hat das Erstellen des Gutachtens gedauert?

Gruß
Marianne
____________________________________
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. Im Interesse unserer Kinder und Enkelkinder.
E-Mail senden Website dieses Users besuchen
Robert
Forenprofi



Beiträge: 219
Ort:

BeitragGeschrieben: 01.11.2005 16:49 

".... Allein ausschlaggebend ist, dass der Antragsgegner durch seine Gegenanträge auch Antragsteller im Sinne von § 2 Nr. 1 KostO ist. Er haftet damit für alle Auslagen, die im Rahmen dieses Verfahrens dem Gericht entstehen. Nicht kommt es darauf an, wer innerhalb des Verfahrens Beweisanträge gestellt hat. Ein solcher Beweisantrag löst keine Kostenschuld aus (Korintenberg/Lappe, 14. Aufl., § " KostO, Rn. 14 Rohs/Waldner Ergänzungslieferung September 2000, § 2 KostO, Rn. 3). In gleicher Weise ist es unerheblich, ob das Gericht von sich aus ein Gutachten erholt hat oder auf Anregung einer der Beteiligten..."


http://www.gwg-gutachten.de/pages/Gerichtsurteile/OLGMUC11WF119502.html


Viele Grüße

Robert
 
          Forum für Betroffene von familienpsychologischen Gutachten -> Die Rechnung des Sachverständigen  
Seite 1
1
 
 
 
Du kannst keine Themen in dieses Forum schreiben
Du kannst keine Antworten auf Themen in diesem Forum antworten
Du kannst nicht deine Beiträge in diesem Forum bearbeiten
Du kannst nicht deine Beiträge in diesem Forum löschen