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Nicht moderiertes Forum für Betroffene von familienpsychologischen Gutachten im Familienrecht
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Nachricht |
andreas
Autor

Beiträge: 13
Ort:
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Geschrieben:
03.05.2006 16:08 |
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Hallo an alle,
nach welchen Grundsaetzen darf ein SV, der zuvor ein schriftliches
GA abgeliefert hat, seine Anwesenheit zur Eoerterung seines GA vor
Gericht in Rechnung stellen?
Ist es zulaessig, dass er einfach den gesamten Zeitaufwand (von
Haustuer zu Haustuer) nach Stundenhonorar abrechnet? Oder muessen hier
zB Fahrzeiten und Anhoerungszeiten differenziert werden?
Ciao, Andreas
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Anonymer User
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Geschrieben:
19.06.2006 23:46 |
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Hallo Andreas,
die "Erlaubnis" für den Sachverständigen, sein schriftlich
erstelltes Gutachten vor Gericht zu erläutern und dafür Geld zu
bekommen, ergibt sich aus dem Entschädigungsgesetz für Sachverständige.
Es ist zulässig, mit einem Stundensatz abzurechen - egal, ob Diktat, Autofahrt oder Untersuchung.
Die Zeiten müssen nicht differenziertt werden.
gm
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PJ
Forenprofi

Beiträge: 17
Ort:
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Geschrieben:
17.07.2006 07:39 |
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der Richter hält im Protokoll die Anwesenheit des SV fest,
diese Zeit wird er in der Rechnung getrennt ausweisen, dass es
kontrolliert werden kann. Macht er es nicht, ist die Kontrolle nicht
gegeben, ich würde es rügen.....
JP
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Denn nichts ist wahrer oder weniger wahr. Sondern nur mehr oder weniger wirksam. - Antoine de Saint-Exupéry
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Anonymer User
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Geschrieben:
17.07.2006 12:42 |
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Stimmt, die Anwesenheitszeit des Sachverständigen in der Verhandlung wird vom Gericht protokolliert.
Wartezeiten, Fahrtzeiten etc. können vom Gericht nicht protokolliert werden.
Fahrtzeiten sind sehr gut nach zu vollziehen, auch wenn die
deutschen Verkehrsverhältnisse nicht besonders kostensparend sind -
weder die der Bahn / dauert viel zu lange / noch die mit dem Auto /
Fahrspass gibt es auf deutschen Strassen schonlange nicht mehr /, weil
dazu nur ein wenig Mathematik gehört.
Der Rechtspfleger als Kostenbeamter und nicht der Richter kümmert
sich um die Rechnung; es sei denn es wird ausdrücklich richterliche
Festsetzung beantragt. Aber auch dann, wenn richterliche Festsetzung
beantragt wird, dann wird in der RTegel der Kostenfestsetzungsbeamte,
der ein Rechtspfleger ist, vom Richter um "Rat" gefragt.
Soviel zum gestzlich vorgeschriebenen Procedere.
Noch Fragen PJ?
gm
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PJ
Forenprofi

Beiträge: 17
Ort:
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Geschrieben:
17.07.2006 18:24 |
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hallo Herr SV GM,
warum sollte ich noch Fragen haben?
Soweit ich weiss, bin ich der Einzige, der dafür sorgte, dass dem
SV xxx der 50 %ige Zuschlag für hauptberufliche gutachterliche
Tätigkeit aberkannt wurde
Angeblich fragen Richter um Rat?? aber nur doch nur die SV, die wie
selbst unabhängig sind, und gern eine göttliche Instanz darstellen.
Rechtspfleger, Kostenbeamten, Bezirksrevisoren.....
am Ende entscheidet der Richter, und dann wie bei mir das OLG
einen schönen Tach
PJ
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Denn nichts ist wahrer oder weniger wahr. Sondern nur mehr oder weniger wirksam. - Antoine de Saint-Exupéry
bearbeitet von am 03.12.2006 19:16 |
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Anonymer User
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Geschrieben:
18.07.2006 01:15 |
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Hallo PJ,
ich finde es gut, wenn solche Taten gelingen; es spart wohl dem Staat viel Geld. Gratulation!!
Nun bekommt er es vom Staat nicht mehr zugebilligt.
Ist xxx deshalb weg vom Fenster?
Mitnichten - also nur ein halber Sieg.
Klüger wäre es gewesen, hier steuerstrafrechtlich und strafrechtlich vorzugehen. Kann ja noch geschehen??
Dann wäre xxx schon lage weg vom Fenster. Ich will gerne erklären, wie das angestellt wird.
Auch noch einen schönen Tach
gm
bearbeitet von am 03.12.2006 19:16 |
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PJ
Forenprofi

Beiträge: 17
Ort:
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Geschrieben:
18.07.2006 07:34 |
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zum strafrechtlichen Aspekt werde ich dir keine Auskünfte geben,
und jeder der daran beteiligt ist, wird hier auch keine Auskünfte geben,
und was zu tun ist..... DM leistete gute Arbeit
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Denn nichts ist wahrer oder weniger wahr. Sondern nur mehr oder weniger wirksam. - Antoine de Saint-Exupéry
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