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Geld zurück von der GWG

 
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Rolf Ziese
Forenguru



Beiträge: 373
Ort: Freinsheim

BeitragGeschrieben: 10.08.2007 22:02 

Wieder einmal hat das OLG München eine Rechnung der GWG korrigiert.

Das Urteil mit Kommentar ist zu finden unter

http://www.gwg-gutachten.de/pages/WhatsNew.html

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Mike
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Beiträge: 161
Ort: Bayern

BeitragGeschrieben: 11.08.2007 08:26 

EURO 23,2 MIO volkswirtschaftlicher Schaden durch die GWG?
Anscheinend untertreibt der Verfassers des Kommentars zum neuesten Artikel News „Abrechnungsmodalitäten GWG / Salzgeber.
Die überzogene zusätzliche „GWG - Vertriebsspanne“ bei angenommenen 1000 Gutachten p.a. dürfte nur die Spitze des Eisberges darstellen. In der Annahme das die GWG lt. eigener Darstellung auf der HP mindestens 70 SV im Franchiseverfahren unterhält, erscheinen 1000 GA p.a. reichlich untertrieben. Der Verfasser geht hier davon aus, dass auf jeden SV lediglich 14 GA p.a. entfallen. Dies dürfte nicht ausreichend erscheinen. Eher ist das Rechenmodell auf min. 2000 GA p.a. zu erhöhen, so das sich der volkswirtschaftliche Schaden auf min. DM 3.056.600,00 p.a. erhöht.
Macht in Summe bei einer 15-Jahresbetrachtung MINDESTENS rund EURO 23,2 MIO Schaden.Anm.: Wer derartige Mängel aufweist, dürfte auch über fachliche Mängel verfügen.
LG
Mike
Excalibur :D

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Mike
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Beiträge: 161
Ort: Bayern

BeitragGeschrieben: 15.08.2007 12:29 

Erstaunlich und gleichzeitig höchst besorgniserregend ist,
- dass aus dem OLG-Urteil hervorgeht, dass durch diese Instanz Urteile und Rechtsauffassungen des FamG MUC im Erstwurf en passon vom Tisch gefegt werden. Ist es möglich dass das FamG MUC und dessen "unabhängigen neutralen" Kontrollinstanzen evtl. mit der GWG über Jahre fraternisieren. Dies festzustellen wäre doch hochinteressant!
- dass ein defacto-GF der GWG J. T. Salzgeber (lt. eigener HP jetzt "Organisator" - Bürovorsteher?) nicht mehr weiß was seine Mitarbeiter in exponierter Funktion "in der Freizeit" unternehmen - z.B. eine profesionelle offizielle Praxis betreiben.
- dass das OLG MUC im Urteil feststellt, dass seitens der GWG Honoraransprüche ungerechtfertigt und überzogen partiell im Verhältnis 6:1 gestellt wurden. Man stelle sich vor Faktor SECHS!
- dass bei der GWG anscheinend Schnittstellenthemen existieren und möglicherweise" die rechte Hand nicht mehr weiß was die linke Hand tut"?
- dass das "dargestellte und angewandte GWG - Honor-/Geschäftsmodell" anscheinend Standard ist und bei einem Zeitfenster von 15 Jahren und ca. 2000 Gutachten pro Jahr bei 30.000 Gutachten möglicherweise ebenso zur Anwendung kam?
LG
Michi
Ecalibur
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