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Nicht moderiertes Forum für Betroffene von familienpsychologischen Gutachten im Familienrecht
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Mike
Autor

Beiträge: 161
Ort: Bayern
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Geschrieben:
14.08.2007 11:52 |
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Schönen Gruß
Michi
Excalibur
GWG - Jäger
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Akteneinsicht
Akteneinsicht ist das Recht von Verfahrensbeteiligten und sonstigen
Interessenten zur Einsichtnahme in gerichtliche oder behördliche
Verfahrensakten. Neben den Regelungen in den allgemeinen Verfahrensrechten ist das
Akteneinsichtsrecht auch in verschiedenen Spezialgesetzen geregelt.
Zivilrecht: Die Parteien können die Prozessakten einsehen und sich
Auszüge und Abschriften (gegen Kostenerstattung) erteilen lassen. Dritte Personen dürfen die Akten nur einsehen, wenn sie ein
rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Funktioniert in
Familienrechtsverfahren für Jugendämter, Vormünder, Pfleger und
Staatsanwaltschaften soie Dritter, die die Personensorge von Kindern
haben, die in ein solches Verfahren involviert sind.
Schreiben Sie zur Akteneinsicht folgenden Brief an das Gesicht .......
... bitte ich um vollständige Akteneinsicht auch aller mit diesem
Verfahren in Zusammenhang stehenden Akten mit den Aktenzeichen
.............F / 200x auf Ihrer Geschäftstelle an einem zeitnahen
Termin. Bitte teilen Sie mir diesen Termin bitte telefonisch unter der
Rufnummer ......... - ....... mit.
Eine Begründung für die Akteneinsicht ist nicht notwendig.
Wenn Sie mit der Geschäftsstelle telefonieren, seien Sie höflich
aber bestimmt. Lassen Sie sich nicht abwimmeln – Sie haben ein Recht zu
dieser Akteneinsicht – und bleiben Sie sachlich.
Zum Zeitpunkt der Akteneinsicht begeben Sie sich zum Gericht auf
die entsprechende Geschäftsstelle. Weisen Sie sich durch den
Personalausweis unaufgefordert aus. Bestätigen Sie die erfolgte
Akteneinsi8cht mit Datum und Namen und zeichnen Sie die Bestätigung
gegen.
Lassen Sie sich auf keinerlei Diskussionen mir der Mitarbeiterin auf der Geschäftstelle des Gerichts ein.
Stellen Sie keine Fragen zum sachlichen Inhalt der Akte. Auch nicht an die Mitarbeiter der Geschäftsstelle.
Prüfen Sie die Akte auf Vollständigkeit. Sollte die Akte nicht
vollständig sein (fehlende oder unvollständige Nummerierung der
Seiten), weisen Sie die Mitarbeiterin der Geschäftsstelle sofort darauf
hin. Notieren Sie eventuell fehlende Seiten (Meist ist die Ursache
fehlender Seiten eine falsche Nummerierung der Seiten).
Soweit keine Kopien – auf denen die Seitenzahlen zu sehen sein
müssen –gefertigt werden können, sind Abschriften oder DigiCamFotos zu
fertigen.
Im Rahmen der Überprüfung von Rechnungen der Sachverständigen ist
es immer notwendig, sich ausgiebig die Akten des Familiengerichts an zu
schauen. Die Gerichte ziehen sich gerne auf die Vorschriften zurück mit
der Argumentation, nur der Anwalt sei berechtigt, die Akten ein zu
sehen. Die entsprechenden Argumente sind schlichtweg falsch. Die
genannten Vorschriften zur Akteneinsicht beziehen sich auch auf
Familienrechtsverfahren.
Soweit keine Kopien – auf denen die Seitenzahlen zu sehen sein
müssen –gefertigt werden können, sind Abschriften oder DigiCamFotos zu
fertigen.
Dabei ist immer folgendes zu notieren:
Seite der Akte ( Beispiel Bl. 122 d.A. Rückseite= Bl 122R d.A.
Tasche Rückseite = Schreiben der Verfahrenspflegerin vom 02.02.04 etc.)
Adressat, Empfänger, Datum des Schreibens oder Vermerks, Autor ,
Aktenzeichen, Fristen Inhalt des Vermerks (immer wortwörtlich
vollständig abschreiben9
Für die Beurteilung der Arbeit des Sachverständigen mit den Akten ist folgendes notwendig:
Alle sachbezogenen Schriftsätze von Anwälten, Jugendamt, Prozesspfleger und Gericht
Alle sachbezogenen handschriftlichen Notizen und Verfügungen des
Gerichts in Form von Telefonnotizen, Bearbeitungsvermerken sowie
Fristen. nicht notwendig:
Alle Anschreiben der (Anwälten, Jugendamt, Prozesspfleger und des
Gerichts an die einzelnen Beteiligten ( Mitteilung über Versendung von
Kopien. Verteiler von Schriftsätzen etc.
Alle prozessleitenden Verfügungen wie Wiedervorlageterminen, Anweisungen zur Übersendung von Kopien der Schriftsätze
Alle Terminverfügungen, alle Ladungen zu Terminen sowie alle versandten und zurückgesandten Empfangsbekenntnisse
Alle Schriftstücke in Kostenfestsetzungsverfahren etc.
Aus dieser Beurteilung ergibt sich dann, dass eine 100 Seiten dicke
Akte plötzlich nur noch ca. 50%igen sachbezogenen Inhalt hat.
Um das Ergebnis der Akteneinsicht zu protokollieren, ist folgende Vorgehensweise ange-bracht:
Legen Sie sich etwa 10 - 20 Lesestreifen zurecht, die Sie für die
Kennzeichnung von wichtigen Seiten benötigen. Mit diesen Lesezeichen
kennzeichnen Sie alle später wichtigen Seiten wie Auftrag an den
Sachverständigen, Rechnung des Sachverständigen, Zahlungsan-weisung der
Rechnung durch das Gericht, Schriftwechsel zwischen Sachverständigem
und Gericht etc. Sie müssen diese Seiten dann kein zweites Mal lange
suchen.
Teil 1
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Excalibur
GWG - Jäger
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Mike
Autor

Beiträge: 161
Ort: Bayern
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Geschrieben:
14.08.2007 11:55 |
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Teil 2
Notieren Sie folgendes:
Datum der Akteneinsicht und die Zahl der letzten abgehefteten Seite.
Kontrollieren Sie die Taschen der Akten (Innen im Rückdeckel) auf
mögliche nicht in der Akte abgeheftete Schriftsätze und/oder weitere
handschriftliche Vermerke und Verfügungen). Legen Sie die
Schriftstücke, die Ihnen „spanisch“ vorkommen beiseite und prüfen diese
später genauer.
Beginnen Sie mit dem Auszählen der Seiten
1.
aller sachlich nicht relevanten Seiten und notieren Sie diese wie folgt:
1,2,12,15,19,44-47, etc.
Der Inhalt dieser Seiten ist nicht wichtig für die Beurteilung der Arbeit des Sachverständigen und kann übergangen werden.
2.
aller sachlich relevanten Seiten und notieren Sie diese wie folgt:
3 – 11,13-14, 16 – 18, 20 – 42 etc.
Der Inhalt dieser Seiten ist absolut wichtig für die Beurteilung
der Arbeit des Sachverständigen und kann nicht übergangen werden.
Die Anzahl der sachbezogenen Seiten in Bezug auf den Inhalt der
Seiten ist die Bemessungsgrundlage der zu benötigenden Zeit für das
notwendige Aktenstudium des Sachverständigen nach der Auftragsannahme.
(siehe auch Seite ....... Sachverständige und ihre Zeit)
Folgende Tatsachen müssen nach Auszählung der Akten festgestellt werden:
·
Mit welchem Blatt der Akte (Seite) wurde der Auftrag des Gerichts an den Sachverständigen erteilt?
·
Wie viele Seiten sachlichen Inhalts hatte die Akte, als der Sachverständige diese erhielt?
Beispiel: Die Akte hatte wie vor bei der Akteneinsicht 47 Seiten.
Der Sachverständige erhielt die Akte laut Rücksendungsschreiben Blatt
46 d.A am 01.12.2003. Bis zu diesem Datum ist der Inhalt der Akte bis
Blatt 14 d.A. (Datum 30.11.2003) aufgelaufen. Somit hatte die Akte
insgesamt 9 Seiten mit sachbezogenem Inhalt zum Zeitpunkt der
Beauftragung des Sachverständigen. In diesem Fall dauert das Aktenstudium bei einem Sachverständigen
mit durchschnittlichen Kenntnissen weit weniger als 30 Minuten.
Aus diesem Beispiel ergibt sich, dass die teilweise horrenden
Zeiten für Aktienstudien durch die Sachverständigen fast immer maßlos
übertrieben sind.
·
Wann hat der Sachverständige den Auftrag bestätigt und was hat das Gericht dem Sachverständige mitgeteilt?
Beispiel: Bl.14.d.A Aktenversendung an den Sachverständigen und
Gutachtenauftrag (Hier ist der genaue Auftragstext sehr wichtig!!) Es
ist darauf zu achten, wer der Empfänger im Adressfeld des Schreibens
ist. Weiterhin ist wichtig, wer (Person, Institution etc. zum
Sachverständigen bestellt wurde. Es ist unbedingt darauf zu achten, ob
mehrere Sachverständige (wer und wofür? bestimmt wurde/n.) (siehe auch Seite ....... Die Bestellung des Sachverständigen und sein Auftrag)
·
Welchen weiteren Schriftwechsel gibt es wann zwischen dem Gericht und dem Sachverständigen und ungekehrt?
Beispiel: Bl.16 – 18 d.A Rücksendung der Gerichtsakte und Kopien
der Anschreiben an die beteiligten Eltern (Hier ist der genaue Text
sehr wichtig!!) Es ist darauf zu achten, wer der Empfänger im
Adressfeld des Schreibens ist. (siehe auch Seite ....... Die Bestellung des Sachverständigen und sein Auftrag)
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Excalibur
GWG - Jäger
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Mike
Autor

Beiträge: 161
Ort: Bayern
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Geschrieben:
14.08.2007 11:56 |
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Teil 3
Zur Rechnung ist folgendes festzustellen:
·
Datum der Rechnung und eventuelle Prüfvermerke (von wem?)
·
Zahlungsanweisung an die zahlende Gerichtskasse (Staatskasse bzw. Landeskasse).
·
Schriftwechsel zu der Rechnung des Sachverständigen vom
Sachverständigen selbst, vom Prozessgericht, vom Rechtspfleger und dem
Kostenrevisor (Hier ist der Text auch sehr wichtig.
Um eine Rechnung zu überprüfen, ist es notwendig, Umfang und Inhalt der Akten nach dem folgenden Schema zu dokumentieren:
Beispiel
Akteneinsicht 12.04.2004 Letzte Seite 47
Seitenzahl 1 - 47 10 Seiten in Tasche hinten (alles Kopien)
Inhalt – sachbezogen Seiten 2 – 15, 5,6,7-24 etc.
- nicht sachbezogen. Seiten 1,2,12,15,19,44-47etc.
Blatt d.A. Datum Bemerkung
18 -19 22.05.04 Auftrag an Sachverständigen
24 12.06.04 Rücksendung der Akten vom Sachverständigen mit Kopien Anschrei-ben an die Eltern und Jugendamt
44-46 12.09.04 Gutachten des Sachverständigen
47 12.09.04 Rechnung des Sachverständigen für Gutachten
Tasche hinten alles ohne Nummerierierung
Auszahlungsverfügung € 2,456,78 vom 12.10.04
Fertigen Sie eine Aufstellung der benötigten Seiten. Bitten Sie das
Gericht mit dem folgenden Text um die Kopien bzw. der Doppel von
Schriftsätzen:
.. nach der nunmehr erfolgten Akteneinsicht bitte ich um die
Aushändigung der folgenden Seiten aus den Akten in Kopie bzw. die sich
in der Akte befindlichen Doppel:
·
Kopien
Seite 11 – 15, 22, 24, 26 = 8 Seiten
·
Doppel von Schriftsätzen
·
Seite 44 – 46 = 3 Seiten
Die Kosten für die Kopien in Höhe von € 8,00 sind ain der Gerichtskasse bar entrichtet. Quittung hierfür anbei.
Kosten für die Doppel der sich in der Akte befindlichen und mir
nicht bekannten Schriftsätze und Unterlagen haben keine nach dem GKG zu
beachtenden Gebühren zur Folge und sind daher ohne Kosten
auszuhändigen.
Wenn Sie diese Schritte befolgt haben ist die Grundlage der
Kontrolle der Rechnung(en) des Sachverständigen in Verbindung mit dem
Gutachten geschaffen und der dazu passenden Rechnung möglich.
`let`s rock, und viel Spaß bei der Überprüfung........!
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Excalibur
GWG - Jäger
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Rolf Ziese
Forenguru

Beiträge: 373
Ort: Freinsheim
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Geschrieben:
15.08.2007 11:44 |
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Hallo Mike,
danke für die ausführliche Anleitung. Wir werden diese Tipps auch auf der Homepage unter Hinweise veröffentlichen.
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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation
relativ primitiver Methoden komplementär zur Favorisierung adäquater
komplexer Algorithmen.
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Mike
Autor

Beiträge: 161
Ort: Bayern
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Geschrieben:
15.08.2007 12:03 |
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Hallo Rolf,
richtig und sehr gut - let`s rock. Drei weitere hochfrequentierte
Foren im Netz wurden ebenso versorgt und verlinkt! Es geht weiter.....
LG
Michi
Excalibur
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Excalibur
GWG - Jäger
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Mike
Autor

Beiträge: 161
Ort: Bayern
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Geschrieben:
21.08.2007 16:01 |
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Gibt es erste Erfolge durch Anwendung des Kochrezeptes zur GWG - KONO-Kontrolle? Würde mich sehr freuen!
s. auch http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?t=10287
SG
Michi
Excalibur
GWG - Jäger
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Excalibur
GWG - Jäger
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Mike
Autor

Beiträge: 161
Ort: Bayern
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Geschrieben:
24.08.2007 07:45 |
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Interessant.........
http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?t=10287
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuß
11011 Berlin
Platz der Republik 1
030 227-39346
030 227-30013
Pet 3-15-17-2165-036574
www.bundestag.de/Petitionen
Bundesverfassungsgericht
Dienstgebäude:
Schloßbezirk 3
Postfach 1771
76131 Karlsruhe
Verfassungsbeschwerde-Verfahren 1 BvR 1455/05
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80335 München
Petition P II 3/SO.0794.15
lg Michi
Excalibur
GWG - Jäger
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Excalibur
GWG - Jäger
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