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Tips zur Kontrolle von GWG - Rechnungen anhand Akteneinsicht

 
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Mike
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Beiträge: 161
Ort: Bayern

BeitragGeschrieben: 14.08.2007 11:52 

Schönen Gruß
Michi
Excalibur
GWG - Jäger

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Akteneinsicht

Akteneinsicht ist das Recht von Verfahrensbeteiligten und sonstigen Interessenten zur Einsichtnahme in gerichtliche oder behördliche Verfahrensakten.
Neben den Regelungen in den allgemeinen Verfahrensrechten ist das Akteneinsichtsrecht auch in verschiedenen Spezialgesetzen geregelt.
Zivilrecht: Die Parteien können die Prozessakten einsehen und sich Auszüge und Abschriften (gegen Kostenerstattung) erteilen lassen.
Dritte Personen dürfen die Akten nur einsehen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Funktioniert in Familienrechtsverfahren für Jugendämter, Vormünder, Pfleger und Staatsanwaltschaften soie Dritter, die die Personensorge von Kindern haben, die in ein solches Verfahren involviert sind.

Schreiben Sie zur Akteneinsicht folgenden Brief an das Gesicht .......

... bitte ich um vollständige Akteneinsicht auch aller mit diesem Verfahren in Zusammenhang stehenden Akten mit den Aktenzeichen .............F / 200x auf Ihrer Geschäftstelle an einem zeitnahen Termin. Bitte teilen Sie mir diesen Termin bitte telefonisch unter der Rufnummer ......... - ....... mit.

Eine Begründung für die Akteneinsicht ist nicht notwendig.

Wenn Sie mit der Geschäftsstelle telefonieren, seien Sie höflich aber bestimmt. Lassen Sie sich nicht abwimmeln – Sie haben ein Recht zu dieser Akteneinsicht – und bleiben Sie sachlich.

Zum Zeitpunkt der Akteneinsicht begeben Sie sich zum Gericht auf die entsprechende Geschäftsstelle. Weisen Sie sich durch den Personalausweis unaufgefordert aus. Bestätigen Sie die erfolgte Akteneinsi8cht mit Datum und Namen und zeichnen Sie die Bestätigung gegen.

Lassen Sie sich auf keinerlei Diskussionen mir der Mitarbeiterin auf der Geschäftstelle des Gerichts ein.

Stellen Sie keine Fragen zum sachlichen Inhalt der Akte. Auch nicht an die Mitarbeiter der Geschäftsstelle.

Prüfen Sie die Akte auf Vollständigkeit. Sollte die Akte nicht vollständig sein (fehlende oder unvollständige Nummerierung der Seiten), weisen Sie die Mitarbeiterin der Geschäftsstelle sofort darauf hin. Notieren Sie eventuell fehlende Seiten (Meist ist die Ursache fehlender Seiten eine falsche Nummerierung der Seiten).

Soweit keine Kopien – auf denen die Seitenzahlen zu sehen sein müssen –gefertigt werden können, sind Abschriften oder DigiCamFotos zu fertigen.

Im Rahmen der Überprüfung von Rechnungen der Sachverständigen ist es immer notwendig, sich ausgiebig die Akten des Familiengerichts an zu schauen. Die Gerichte ziehen sich gerne auf die Vorschriften zurück mit der Argumentation, nur der Anwalt sei berechtigt, die Akten ein zu sehen. Die entsprechenden Argumente sind schlichtweg falsch. Die genannten Vorschriften zur Akteneinsicht beziehen sich auch auf Familienrechtsverfahren.

Soweit keine Kopien – auf denen die Seitenzahlen zu sehen sein müssen –gefertigt werden können, sind Abschriften oder DigiCamFotos zu fertigen.

Dabei ist immer folgendes zu notieren:
Seite der Akte ( Beispiel Bl. 122 d.A. Rückseite= Bl 122R d.A. Tasche Rückseite = Schreiben der Verfahrenspflegerin vom 02.02.04 etc.)
Adressat, Empfänger, Datum des Schreibens oder Vermerks, Autor , Aktenzeichen, Fristen Inhalt des Vermerks (immer wortwörtlich vollständig abschreiben9

Für die Beurteilung der Arbeit des Sachverständigen mit den Akten ist folgendes notwendig:
Alle sachbezogenen Schriftsätze von Anwälten, Jugendamt, Prozesspfleger und Gericht
Alle sachbezogenen handschriftlichen Notizen und Verfügungen des Gerichts in Form von Telefonnotizen, Bearbeitungsvermerken sowie Fristen. nicht notwendig:
Alle Anschreiben der (Anwälten, Jugendamt, Prozesspfleger und des Gerichts an die einzelnen Beteiligten ( Mitteilung über Versendung von Kopien. Verteiler von Schriftsätzen etc.
Alle prozessleitenden Verfügungen wie Wiedervorlageterminen, Anweisungen zur Übersendung von Kopien der Schriftsätze
Alle Terminverfügungen, alle Ladungen zu Terminen sowie alle versandten und zurückgesandten Empfangsbekenntnisse
Alle Schriftstücke in Kostenfestsetzungsverfahren etc.

Aus dieser Beurteilung ergibt sich dann, dass eine 100 Seiten dicke Akte plötzlich nur noch ca. 50%igen sachbezogenen Inhalt hat.

Um das Ergebnis der Akteneinsicht zu protokollieren, ist folgende Vorgehensweise ange-bracht:

Legen Sie sich etwa 10 - 20 Lesestreifen zurecht, die Sie für die Kennzeichnung von wichtigen Seiten benötigen. Mit diesen Lesezeichen kennzeichnen Sie alle später wichtigen Seiten wie Auftrag an den Sachverständigen, Rechnung des Sachverständigen, Zahlungsan-weisung der Rechnung durch das Gericht, Schriftwechsel zwischen Sachverständigem und Gericht etc. Sie müssen diese Seiten dann kein zweites Mal lange suchen.

Teil 1

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Mike
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Beiträge: 161
Ort: Bayern

BeitragGeschrieben: 14.08.2007 11:55 

Teil 2


Notieren Sie folgendes:

Datum der Akteneinsicht und die Zahl der letzten abgehefteten Seite.
Kontrollieren Sie die Taschen der Akten (Innen im Rückdeckel) auf mögliche nicht in der Akte abgeheftete Schriftsätze und/oder weitere handschriftliche Vermerke und Verfügungen). Legen Sie die Schriftstücke, die Ihnen „spanisch“ vorkommen beiseite und prüfen diese später genauer.

Beginnen Sie mit dem Auszählen der Seiten
1.
aller sachlich nicht relevanten Seiten und notieren Sie diese wie folgt:
1,2,12,15,19,44-47, etc.
Der Inhalt dieser Seiten ist nicht wichtig für die Beurteilung der Arbeit des Sachverständigen und kann übergangen werden.
2.
aller sachlich relevanten Seiten und notieren Sie diese wie folgt:
3 – 11,13-14, 16 – 18, 20 – 42 etc.
Der Inhalt dieser Seiten ist absolut wichtig für die Beurteilung der Arbeit des Sachverständigen und kann nicht übergangen werden.

Die Anzahl der sachbezogenen Seiten in Bezug auf den Inhalt der Seiten ist die Bemessungsgrundlage der zu benötigenden Zeit für das notwendige Aktenstudium des Sachverständigen nach der Auftragsannahme.
(siehe auch Seite ....... Sachverständige und ihre Zeit)

Folgende Tatsachen müssen nach Auszählung der Akten festgestellt werden:
·
Mit welchem Blatt der Akte (Seite) wurde der Auftrag des Gerichts an den Sachverständigen erteilt?
·
Wie viele Seiten sachlichen Inhalts hatte die Akte, als der Sachverständige diese erhielt?
Beispiel: Die Akte hatte wie vor bei der Akteneinsicht 47 Seiten. Der Sachverständige erhielt die Akte laut Rücksendungsschreiben Blatt 46 d.A am 01.12.2003. Bis zu diesem Datum ist der Inhalt der Akte bis Blatt 14 d.A. (Datum 30.11.2003) aufgelaufen. Somit hatte die Akte insgesamt 9 Seiten mit sachbezogenem Inhalt zum Zeitpunkt der Beauftragung des Sachverständigen.
In diesem Fall dauert das Aktenstudium bei einem Sachverständigen mit durchschnittlichen Kenntnissen weit weniger als 30 Minuten.

Aus diesem Beispiel ergibt sich, dass die teilweise horrenden Zeiten für Aktienstudien durch die Sachverständigen fast immer maßlos übertrieben sind.

·
Wann hat der Sachverständige den Auftrag bestätigt und was hat das Gericht dem Sachverständige mitgeteilt?

Beispiel: Bl.14.d.A Aktenversendung an den Sachverständigen und Gutachtenauftrag (Hier ist der genaue Auftragstext sehr wichtig!!) Es ist darauf zu achten, wer der Empfänger im Adressfeld des Schreibens ist. Weiterhin ist wichtig, wer (Person, Institution etc. zum Sachverständigen bestellt wurde. Es ist unbedingt darauf zu achten, ob mehrere Sachverständige (wer und wofür? bestimmt wurde/n.)
(siehe auch Seite ....... Die Bestellung des Sachverständigen und sein Auftrag)

·
Welchen weiteren Schriftwechsel gibt es wann zwischen dem Gericht und dem Sachverständigen und ungekehrt?

Beispiel: Bl.16 – 18 d.A Rücksendung der Gerichtsakte und Kopien der Anschreiben an die beteiligten Eltern (Hier ist der genaue Text sehr wichtig!!) Es ist darauf zu achten, wer der Empfänger im Adressfeld des Schreibens ist.
(siehe auch Seite ....... Die Bestellung des Sachverständigen und sein Auftrag)

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Mike
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Beiträge: 161
Ort: Bayern

BeitragGeschrieben: 14.08.2007 11:56 

Teil 3


Zur Rechnung ist folgendes festzustellen:

·
Datum der Rechnung und eventuelle Prüfvermerke (von wem?)
·
Zahlungsanweisung an die zahlende Gerichtskasse (Staatskasse bzw. Landeskasse).
·
Schriftwechsel zu der Rechnung des Sachverständigen vom Sachverständigen selbst, vom Prozessgericht, vom Rechtspfleger und dem Kostenrevisor (Hier ist der Text auch sehr wichtig.

Um eine Rechnung zu überprüfen, ist es notwendig, Umfang und Inhalt der Akten nach dem folgenden Schema zu dokumentieren:

Beispiel
Akteneinsicht 12.04.2004 Letzte Seite 47
Seitenzahl 1 - 47 10 Seiten in Tasche hinten (alles Kopien)
Inhalt – sachbezogen Seiten 2 – 15, 5,6,7-24 etc.
- nicht sachbezogen. Seiten 1,2,12,15,19,44-47etc.
Blatt d.A. Datum Bemerkung
18 -19 22.05.04 Auftrag an Sachverständigen
24 12.06.04 Rücksendung der Akten vom Sachverständigen mit Kopien Anschrei-ben an die Eltern und Jugendamt
44-46 12.09.04 Gutachten des Sachverständigen
47 12.09.04 Rechnung des Sachverständigen für Gutachten
Tasche hinten alles ohne Nummerierierung
Auszahlungsverfügung € 2,456,78 vom 12.10.04

Fertigen Sie eine Aufstellung der benötigten Seiten. Bitten Sie das Gericht mit dem folgenden Text um die Kopien bzw. der Doppel von Schriftsätzen:

.. nach der nunmehr erfolgten Akteneinsicht bitte ich um die Aushändigung der folgenden Seiten aus den Akten in Kopie bzw. die sich in der Akte befindlichen Doppel:

·
Kopien
Seite 11 – 15, 22, 24, 26 = 8 Seiten
·
Doppel von Schriftsätzen
·
Seite 44 – 46 = 3 Seiten

Die Kosten für die Kopien in Höhe von € 8,00 sind ain der Gerichtskasse bar entrichtet. Quittung hierfür anbei.

Kosten für die Doppel der sich in der Akte befindlichen und mir nicht bekannten Schriftsätze und Unterlagen haben keine nach dem GKG zu beachtenden Gebühren zur Folge und sind daher ohne Kosten auszuhändigen.
Wenn Sie diese Schritte befolgt haben ist die Grundlage der Kontrolle der Rechnung(en) des Sachverständigen in Verbindung mit dem Gutachten geschaffen und der dazu passenden Rechnung möglich.

`let`s rock, und viel Spaß bei der Überprüfung........!



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Rolf Ziese
Forenguru



Beiträge: 373
Ort: Freinsheim

BeitragGeschrieben: 15.08.2007 11:44 

Hallo Mike,
danke für die ausführliche Anleitung. Wir werden diese Tipps auch auf der Homepage unter Hinweise veröffentlichen.

____________________________________
Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementär zur Favorisierung adäquater komplexer Algorithmen.
E-Mail senden Website dieses Users besuchen
Mike
Autor



Beiträge: 161
Ort: Bayern

BeitragGeschrieben: 15.08.2007 12:03 

Hallo Rolf,
richtig und sehr gut - let`s rock. Drei weitere hochfrequentierte Foren im Netz wurden ebenso versorgt und verlinkt! Es geht weiter.....
LG
Michi
Excalibur

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Mike
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Beiträge: 161
Ort: Bayern

BeitragGeschrieben: 21.08.2007 16:01 

Gibt es erste Erfolge durch Anwendung des Kochrezeptes zur GWG - KONO-Kontrolle? Würde mich sehr freuen!
s. auch http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?t=10287

SG
Michi
Excalibur
GWG - Jäger
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Mike
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Beiträge: 161
Ort: Bayern

BeitragGeschrieben: 24.08.2007 07:45 

Interessant.........

http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?t=10287


Deutscher Bundestag
Petitionsausschuß
11011 Berlin
Platz der Republik 1
030 227-39346
030 227-30013

Pet 3-15-17-2165-036574

www.bundestag.de/Petitionen

Bundesverfassungsgericht
Dienstgebäude:
Schloßbezirk 3
Postfach 1771
76131 Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde-Verfahren 1 BvR 1455/05

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80335 München

Petition P II 3/SO.0794.15

lg Michi
Excalibur
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