Robert
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22.07.2008 12:16 |
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Gutachter in Kritik
VON FRITZ SCHUBERT (17.01.2008)
Wesel (RP) Unmittelbar nach Start der Berufung gegen einen Weseler
SPD-Ratsherrn, der sich an seiner Stieftochter vergangen haben soll,
tritt das Verfahren erneut auf der Stelle. Verteidiger lehnt
Experten-Duo ab.
/ duisburg Fast genau drei Jahre nach dem Start ins erste Verfahren
eines aufsehenerregenden Missbrauchs-Falles sahen sich gestern alle
Beteiligten in der Berufung am Landgericht Duisburg wieder. Sowohl
Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung des Weseler SPD-Ratsherren
(59), der sich 1995 bis 1997 viermal an seiner Stieftochter (heute 24)
vergangen haben soll, hatten das Urteil des Weseler Gerichts in Frage
gestellt (RP berichtete). Wie es in der Neuaufnahme vor der
Vorsitzenden Richterin Andrea Gebhard in Duisburg jetzt weiter geht,
steht noch nicht fest. Denn in der Kritik des Verteidigers steht –
wieder einmal – der Gutachter.
Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Deckers (Düsseldorf) stellte einen
Befangenheitsantrag gegen Prof. Dr. Burkhard Schade und dessen Kollegin
Simone Gallwitz. Schade habe diese seinerzeit eigenmächtig
hinzugezogen. An diesem Vorgang sei der Angeklagte nicht beteiligt
worden. Deckers fürchtet, dass sein Mandant im Fall einer Verurteilung
auch für Psychologin Gallwitz die Kosten tragen müsste.
Flugzeit mit abgerechnet ?
Der Anwalt ging mit Schades Dortmunder Institut hart ins Gericht,
sprach von „Regelmäßigkeit“, zitierte unter anderem aus einem
Euskirchener Fall und kritisierte damit ein regelrechtes „Prinzip der
Expertenverdopplung“ zugunsten besagten Instituts. Auch warf er Schade
vor, Flugzeit zur Befragung der Hauptbelastungszeugin auf Mallorca als
Arbeitszeit mit abgerechnet zu haben. Mit einem Stundensatz von 85
Euro.
Rückblick: Schon im Weseler Verfahren, das mit einer Verurteilung
zu 18 Monaten Haft auf Bewährung endete, hatte Deckers die reine
Methodik von Schade in Zweifel gezogen. Mit Dr. Günther Köhnken (Kiel)
kam dann eine weitere Kapazität ins Spiel, um die alles entscheidende
Frage zu klären: Ist die Stieftochter als Hauptbelastungszeugen
glaubwürdig oder nicht ?
Der Angeklagte streitet die Taten weiter ab. Als Motiv für die neun
Jahre später erhobene Anzeige zeichnet er das Bild eines Racheaktes
nach der von Unterhaltsstreitigkeiten begleiteten Scheidung von der
Mutter der Stieftochter.
Die 24-Jährige sollte morgen gehört werden, doch bringt der
Deckers-Antrag den Plan durcheinander. Anfang Februar werden im
nächsten Termin zunächst die Stellungnahmen dazu gehört. Dann wird das
Gericht darüber zu entscheiden haben und neue Termine ansetzen.
Möglicherweise verzögert sich der Fortgang auch aus einem anderen
Grund: Prof. Schade wird sich voraussichtlich einem längeren
Klinikaufenthalt unterziehen müssen.
www.rp-online.de/public/article/wesel/522041/Missbrauch-Gutachter-in-Kritik.html
Robert
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