ggsg68
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Beiträge: 50
Ort: München Ost
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Geschrieben:
23.07.2008 23:54 |
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Die Anfahrtszeiten zu den beiden Hausbesuchen von 6 Stunden erscheinen überhöht.
Sowohl die Routenplaner Map24 und MarcoPolo, als auch die
persönliche Erfahrung aus den reichhaltigen Anfahrten im Rahmen des
Umgangs (3 Wochenenden im Monat, also 12 mal diese Strecke, 1200
Kilometer/Monat) und 103 Kilometer ab München Metzstrasse würden
Fahrzeiten zwischen 1h10’ und 1h30’ plausibel erscheinen lassen. Damit
ergäbe sich für die verbleibende Fahrzeit nach Kirchheim bei München
und zurück eine Fahrzeit von 3 Stunden. Selbst mit öffentlichem
Nahverkehr ist die Strecke mit einem Aufwand von 40 Minuten zu
realisieren (MarcoPolo:19 Minuten). Bei der Darstellung der Zeiten ist
vom Erinnerer davon ausgegangen worden, der Führer (unisex) eines
Fahrzeuges hat sich vor Beginn der Fahrt über die Route informiert und
war in der Lage, vorhandenes Kartenmaterial sachgemäß zu verwenden.
Diesen Anspruch hat doch sicher auch die Gerichtskasse. Auch die statistische Betrachtung in Bezug auf die geleistete
Durchschnittsgeschwindigkeit läßt den Erinnerer an der Glaubwürdigkeit
der Angaben zweifeln. Legt man für die Fahrt nach Österreich die
durchschnittliche Geschwindigkeit von 100km/h und der zurückgelegte
Strecke von 160 Kilometern auf der Bundesautobahn zu Grunde, addiert
weitere 60 Kilometer Stadt/Landstrasse mit einer
Durchschnittsgeschwindigkeit von 50km/h hinzu, betrüge die Fahrzeit 3,4
Stunden. Die Strecke nach Kirchheim bei München wäre mit einem
Zeitaufwand von 0,9 Stunden zu meistern wenn man die 26 Kilometer mit
einer gemittelten Geschwindigkeit von 30 km/h zurücklegen würde.
cu
juergen
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optiSV - - alles aus einer Hand, bis zum dikatfähigen Beschluss --
----nie wieder ein voller Richtertisch, gerne auch auf Datenträger (MP3, wird schon keiner merken) ---.
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