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Rechnungsposition: Auswertung des Datenmaterials und Korrekt

 
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ggsg68
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Beiträge: 50
Ort: München Ost

BeitragGeschrieben: 24.07.2008 20:53 

Sind da Fehler drin?

8 Der Auftraggeber des Verfassens der Kostennote zeigt in gleichem Beleg an, es wären zeitliche Aufwendungen von 7,5 Stunden zur Auswertung des Datenmaterials und Korrektur von Nöten gewesen. Da die Korrektur explizit erwähnt, sollte doch dargestellt werden, in welchem Verhältnis die Korrektur zur Auswertung des Datenmaterials steht und ob die Auswertung einer Korrektur bedurfte oder das Datenmaterial. Weiter ist in Frage zu stellen ob eine Korrektur durch die als sachverständige bestellte Zeugin als zeitlicher Aufwand zu bewerten ist oder als Mangelbeseitigung innerhalb der Leistung.
9 Um eine objektive Grundlage für die Bemessung einer zeitlichen Aufwendung zum Auswerten von Datenmaterial aus Testverfahren führt der Erinnerer die GOÄ an. Nach diesem Werk werden tausende von Psychologen/innen vergütet und müssen von dieser Honorierung ihrer Leistung ihren Lebensunterhalt bestreiten. Es scheint unglaubwürdig, daß die Sätze eine mindere Leistung zulassen, baut auf diesen Teil der Diagnostik doch eine Therapie auf, die im Sinne des Kostenträgers, der Krankenkassen, erfolgreich sein sollte, da sonst noch höhere Kosten anfallen.
10 Setzt man die Punktezahl 722 der Ziffer 855 der GOÄ mit dem Equalwert von 5,82873 Cent an, erreicht man den Wert des einfachen Satzes von 42,10 Euro. Die GOÄ sieht einen Höchstsatz von 2,3 fachen des einfachen Satzes vor, das ergibt im Mittel einen Satz von 1,65 der einem durchschnittlich schnell arbeitenden Psychologen wohl gebührt. Daraus resultiert eine Gebühr von gerundet 69,50 Euro für Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z. B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung. In diesen Wert fliest die Durchführung (Anwendung) des Testes mit 50-75 % ein, der bereits in der Position Diagnostik / Test als Zeitaufwand berücksichtigt wird. Daher wird der verbleibende Anteil der Einfachheit halber mit 50% angesetzt was einem Wert von gerundet 35 Euro entspricht.
Folgt man den dargebotenen Sätzen der Psychotherapeuten von 70-130 Euro die Stunde so ergäben sich etwa 20 Minuten Aufwand pro 35 Euro (105 Euro / Stunde). Analog gerechnet der Ziffer 857 (Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen z. B. Fragebogentest nach Eysenck, MPQ oder MPI, Raven-Test, Sceno-Test, Wartegg-Zeichentest, Haus-Baum-Mensch) ergeben sich etwa 18 Auswertungen pro Stunde.
11 Nicht zur Bewertung können die Verfahren Subjektives Familienbild und „Geschichten-ergänzungs-verfahren nach Gloger-Tippelt“ kommen. Ersteres war nicht / nicht vollständig bearbeitet worden, letzteres war noch nicht veröffentlicht und ist somit der Forschung zuzuordnen.
12 Damit verbleiben 3 auswertbare Verfahren nach Ziffer 857 und 6 Verfahren nach Ziffer 855. Die Krankenkasse würde also 2h 10’, also gerundet 2,5 Stunden vergüten. Selbst im Höchstsatz kämen gerundet 4,5 Stunden zur Auswertung als zeitlicher Aufwand zur Anrechnung.
13 Bedenklich erscheint dem Erinnerer dann als Konsequenz, daß es im Ansatz von Faktors 1,65 des Regelsatzes zu einem Aufwand von 5 Stunden zur Korrektur gekommen wäre, im Höchstansatz von 2,3 des Regelsatzes immer noch zu 3 Stunden Korrektur.

cu
juergen

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optiSV - - alles aus einer Hand, bis zum dikatfähigen Beschluss -- ----nie wieder ein voller Richtertisch, gerne auch auf Datenträger (MP3, wird schon keiner merken) ---.
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