Nicht moderiertes Forum für Betroffene von familienpsychologischen Gutachten im Familienrecht
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         Forum für Betroffene von familienpsychologischen Gutachten -> Die Rechnung des Sachverständigen
 
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ggsg68
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Beiträge: 50
Ort: München Ost

BeitragGeschrieben: 16.08.2008 22:24 

Moin!

Die bestellte Zeugin Emmert-Blickenberger fragt bei Gericht im Rahmen der Auftragsbestätigung an, ob sie wie üblich 4 Kopien des Zeugnisses liefern soll, wenn nicht bittet sie um kurze Nachricht. Die 4 Kopien finden sich in der Rechnung wieder.

Neben den 4 Kopien gibt es noch die Urschrift, also 5 Exemplare mit dem 32 bzw. 72 seitigen Leistungsnachweis.

Der Antragsteller erhält ein Exemplar, die Antragsgegenerin, das Gericht auch. Wo sind die anderen beiden Exemplare?

cu
Juergen
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optiSV - - alles aus einer Hand, bis zum dikatfähigen Beschluss -- ----nie wieder ein voller Richtertisch, gerne auch auf Datenträger (MP3, wird schon keiner merken) ---.
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Rolf Ziese
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Beiträge: 373
Ort: Freinsheim

BeitragGeschrieben: 19.08.2008 07:55 

Für das Jugendamt, obwohl die Weitergabe nicht erlaubt ist.

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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementär zur Favorisierung adäquater komplexer Algorithmen.
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ggsg68
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Beiträge: 50
Ort: München Ost

BeitragGeschrieben: 21.08.2008 22:08 

Moin!

Das JA ! Wie konnte ich das vergessen!

Und das fünfte Exemplar?

cu
juergen
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Rolf Ziese
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Beiträge: 373
Ort: Freinsheim

BeitragGeschrieben: 21.08.2008 22:44 

Das geht an die unabhängige Qualitätssicherung zur Überprüfung.

Diese Abteilung weist unfähige Gutachter in die Schranken, stellt die Ehre der Begutachteten wieder her und sorgt dafür, dass diese angemessen entschädigt werden!

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